Vor dem Einreichen des Gesuches um die Erteilung eines Lernfahrausweises muss der/die Gesuchsteller/in sein Sehvermögen bei einem Arzt/Aerztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft summarisch prüfen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
Strassenverkehrsamt Schaffhausen